Datenschutz-Folgenabschätzung

Videoüberwachung? Gesundheitsdaten? Scoring-Werte? Profiling? Bearbeiten Sie Daten aus den genannten Bereichen? Ja? Dann könnten Sie zur Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet sein.

Die Datenschutzfolgen-Abschätzung ist ein Vorgang nach Art. 35 DSGVO.

Das Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung ist durch den Datenverarbeiter verpflichtend mit angemessenen Garantien zu minimieren. Hierbei ist neben einer systematischen Beschreibung der Datenverarbeitungsvorgänge die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge zu bewerten. Demgegenüber sind die Risiken für die Betroffenen zu bewerten. Geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Risikos, Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind zu treffen.

Alles klar? Wenn nicht: IBS hilft Ihnen bei der Lösung. Für einfache Fälle halten wir ein allgemeines Muster Datenschutz-Folgenabschätzung bereit.

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