Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit an: Ziel- und lösungsorientiert, kompetent, kostengünstig. Denn Fehler beim Arbeitsschutz können verheerende Folgen haben: insbesondere den Ausfall des Mitarbeiters und hohe Regressforderungen. Vermeiden Sie diese Belastungen Ihres Unternehmens durch gesetzlich geforderte präventive Maßnahmen.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Vorteilen, Einsatzmöglichkeiten, den Kosten und Zuständigkeiten unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ferner finden Sie Informationen zu den fachlichen Anforderungen, den gesetzlichen Grundlagen und zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Fasi oder Sifa) betreuen Sie bei allen erforderlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die Sie als Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz erfüllen müssen. Unsere Arbeitsschutzexperten übernehmen in Ihrem Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und (DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und unterstützen Sie oder Ihre vorhandene Fachkraft in Zeiten erhöhten Arbeitsaufkommens oder bei der Umsetzung von Projekten (z.B. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen).

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Einsatz einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit von Vorteil, da deren Aus- und Fortbildung nicht in der Verantwortung des Unternehmers liegen. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet hohe Fachkompetenz in allen notwendigen Bereichen, ist kurzfristig verfügbar und schnell einsatzbereit.

Vorteile unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Die Aus- und Fortbildung einer Fachkraft ist zeit- und kostenintensiv. Für unsere Fachkraft entfallen selbstverständlich die Aufwendungen der Fortbildung für Sie.
  • Insbesondere in kleinen Unternehmen fallen die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gering aus. Der Einsatz einer externen Fachkraft ist in solchen Fällen rentabler.
  • Wir sind bedarfsabhängig einsetzbar.
  • Die Kosten für die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sind transparent und kalkulierbar.
  • Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in verschiedenen Unternehmen tätig. Durch ihre überbetriebliche Arbeit haben sie weitreichende und branchenübergreifende Erfahrung. Davon profitiert Ihr Unternehmen.
  • Im Gegensatz zu großen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Betreuungsdiensten kann IBS individuell auf Kundenbedürfnisse eingehen und individuell zugeschnittene Konzepte entwickeln und deren Umsetzung begleiten.
  • Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und bilden sich regelmäßig fort.

Leistungsangebot unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie kompetent und individuell angepasst in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu unseren Leistungen gehören:

Fachkraft für Arbeitssicherheit, FaSi, SiFA
Faltblatt Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Unterstützung bei Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen (Durchführung, Auswertung, Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen)
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Hilfe bei der Erstellung von Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Anfertigung betrieblicher Unterlagen des Arbeitsschutzes
  • Untersuchung von Unfällen (Ursachenanalyse, Ermitteln von Unfallschwerpunkten)
  • Gefährdungsbeurteilung und technische Gestaltung von Arbeitsplätzen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Teilnahme oder Organisation der Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (z.B. AMS, OHRIS, qu.int.as)
  • Kontaktstelle zu Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften (z.B. VBG)
  • umfangreiche Dokumentation der gesetzlich geforderten Unterlagen

Was die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der IBS auszeichnet

Unsere Experten arbeiten ganzheitlich und streben für unsere Kunden intelligente und gleichzeitig kostenoptimierte Lösungen im Bereich der Arbeitssicherheit an. Häufig führen Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch zu verbesserten Produktions- oder Arbeitsabläufen und steigern die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Durch den stets engen Kontakt zu unseren Kunden finden wir für diese optimal individuell angepasste Lösungen.

Sie profitieren indirekt vom Fachwissen unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus anderen Tätigkeitsbereichen, dazu gehören Datenschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Informatik und Rechtswissenschaften. Datenschutz ist auch im Arbeistschutz wichtig, dann, wenn es zum Beispiel um das korrekte Anlegen oder Verwahren einer Vorsorgekartei oder um den richtigen Umgang mit Angaben zur Gesundheit von Mitarbeitern geht. Auch hier können unsere Arbeitsschutzexperten Sie fachkundig beraten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Haben Sie dazu Fragen? Dann rufen Sie uns an (0631 / 36696 – 07) oder nutzen das Kontaktformular auf unserer Website.

Kosten der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Im Rahmen der Regelbetreuung setzt sich die sicherheitstechnische Betreuung je nach Betriebsgröße aus der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung bei mehr als 10 Mitarbeitern bzw. der anlassbezogenen Betreuung bei weniger als 10 Mitarbeitern zusammen.

Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 1, bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.

Für die Grundbetreuung bieten wir Ihnen eine kostengünstige Pauschale in Abhängigkeit von den im Betrieb erforderlichen Einsatzzeiten bzw. von den tatsächlich im Betrieb existierenden Gefährdungen an. Die anlassbezogenen oder betriebsspezifischen Betreuungszeiten rechnen wir mit einem Stundensatz ab. Bei umfangreicheren Projekten bieten wir eine Projektpauschale an. So können Sie sich für die günstigere Alternative entscheiden.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein kostengünstiges Angebot. Füllen Sie hierzu unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an: Telefon 0631 / 36696 – 07.

Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach ASiG kann nur eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die eine bestimmte berufliche Qualifikation hat (Ingenieur, Techniker oder Meister), ausreichend Berufserfahrung in seinem Bereich und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Diese wird im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Form von Sifa-Lehrgängen an staatlichen Stellen (Hochschulen, Berufsgenossenschaften, DGUV) oder bei freien Bildungsträgern vermittelt. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert knapp zwei Jahre. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ihre Ausbildung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) absolviert.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führt die sicherheitstechnische Betreuung in einem Unternehmen durch. Sie unterstützt und berät den Arbeitgeber, die Beschäftigten und Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Der Betriebsarzt hingegen übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und im Anhang der DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert. Das heutige Arbeitsschutzverständnis beinhaltet nicht nur die Verhütung von von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sondern lenkt den Fokus viel stärker auf die Prävention, also auf die Schaffung von Arbeitsbedingungen, welche für die Mitarbeiter gesundheitsförderlich sind.

Formen der Bestellung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dem Unternehmer ist es selbst überlassen, ob er eine eigene interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, die Dienstleistung einer freiberuflichen Fachkraft oder einen entsprechenden überbetrieblichen Dienst in Anspruch nimmt. Die Ausbildung einer internen Sifa ist zeit- und kostenintensiv und lohnt sich deshalb nur für größere Unternehmen. Für kleinere und Kleinstunternehmen bietet sich die Bestellung einer externen freiberuflichen Fachkraft oder die Betreuung durch einen überbetrieblichen Dienst an. Wir stellen für Sie die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Form eines Experten bereit.

Die innerbetriebliche Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in erster Linie eine beratende und unterstützende Funktion im Unternehmen und ist Generalist und Spezialist zugleich. Sie hilft dem Unternehmer, eine effiziente Arbeitsschutzorganisation in allen betrieblichen Ebenen zu verankern und den Arbeitsschutz den sich ändernden Anforderungen anzupassen und zu verbessern. In Ihrer Tätigkeit fungiert die Sifa häufig als Problemlöser oder auch Prozessmanager. Sie kooperiert dabei eng mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes, wie Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung und Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes (§ 1 ASiG). Die Bestellung hat schriftlich zu erfolgen (§ 5 ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das ASiG und stellt die verschiedenen Betreuungsformen vor, beschreibt die Handlungsanlässe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Aufgabenfelder der Grundbetreuung und mögliche weitere Aufgaben. Dort finden sich auch die Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen, aus denen sich dann der Betreuungsaufwand errechnen lässt.

Sicherheitstechnische Fachkunde

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass er als Fachkraft für Arbeitssicherheit nur eine Person bestellt, die über die entsprechende berufliche Qualifikation, Berufspraxis und die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Die Bestellung einer nicht ausreichend qualifizierten und fachkundigen Person ist unter Umständen unwirksam.

Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten:

§ 7 Abs. 1 ASiG: Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

§ 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2: Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie

1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt
und
3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungs-lehrgang
oder
einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ihre sicherheitstechnische Fachkunde bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erworben und verfügen auch über die branchenspezifische Fachkunde weiterer Berufsgenossenschaften.

Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit von IBS sind Sie auf der gesetzlich sicheren Seite.

Zusammenarbeit mit weiteren betrieblichen Akteuren

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten naturgemäß zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit vielen betrieblichen Akteuren zusammen, um den Arbeitsschutz im Unternehmen zu verbessern, dazu gehören z.B:

  • Unternehmer
  • Betriebsarzt
  • Betriebsrat/Personalrat
  • Sicherheitsbeauftragte

Andere Bezeichnungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die ältere Bezeichnung für Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Sicherheitsfachkraft. Dies führte jedoch häufig zu Verwechslungen mit den Sicherheitskräften von Sicherheitsunternehmen. Als Abkürzungen werden Sifa, Fasi oder FAS benutzt. Jedes Unternehmen hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage von ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und DGUV Vorschrift 2 zu bestellen. Um diese Tätigkeit fachkundig durchzuführen, muss die Fasi entsprechende berufliche und fachliche Qualifikationen vorweisen und kann ihre Aufgaben als interner oder externer Spezialist wahrnehmen. In der Regel wird diese Position von Ingenieuren, Meistern oder Technikern besetzt. So fasst das ASiG die Begriffe Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister oder Sicherheitstechniker unter dem Begriff Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Die Sifa ist ein betrieblicher Berater in allen Fragen des Arbeitsschutzes, welcher der Geschäftsführung unmittelbar untersteht (Stabsstelle). Die Sicherheitsfachkraft ist bei Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei und ist auch gegenüber den Beschäftigten nicht weisungsbefugt.

Häufig wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Sicherheitsbeauftragten (SiB, Sibe) verwechselt. Dieser ist immer als Beschäftigter normal in den Arbeitsablauf integriert und nimmt seine Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter neben seiner normalen Tätigkeit ehrenamtlich wahr. Er unterstützt die für den Arbeitsschutz Verantwortlichen und soll auf sicheres Verhalten seiner Kollegen am Arbeitsplatz einwirken, insbesondere hat er sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung von Schutzeinrichtungen zu überzeugen. Außerdem kommt ihm eine Vorbildfunktion in seiner Abteilung zu. Gesetzliche Grundlage für die Bestellung sind § 22 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht weisungsbefugt und er trägt aufgrund seiner Funktion keine zusätzliche Verantwortung.

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns einfach an. Bei einem unverbindlichen Informationstermin können wir den konkreten Betreuungsbedarf (bestehend aus den gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen) ermitteln und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

Berücksichtigen Sie auch unser Angebot zur Integration von Beurteilungen zu psychischen Belastungen und Stress in Gefährdungsbeurteilungen.

Gerne senden wir Ihnen unserer Faltblatt zu oder vereinbaren einen unverbindlichen Informationstermin, Anruf genügt (0631.36696-07).

Unsere Mitgliedschaften

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