externes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) / externer BEM-Beauftragter / BEM-Berater

Arbeitnehmer, die über ein Jahr länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind? Dann müssen Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten! Sie sind auf der Suche nach einem externen BEM-Beauftragten? Dies übernimmt für Sie der externe BEM-Beauftragte der IBS.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (nach § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.)) ist Teil der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Ein solches anzubieten ist eine Rechtspflicht des Arbeitgebers. Ein Unterlassen hat spätestens Folgen bei der versuchten krankheitsbedingten Kündigung.

Arbeitnehmer sind der Motor Ihres Unternehmens. Achten Sie auf Ihre Arbeitnehmer. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) versucht, zukünftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu minimieren. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die richtige und rechtssichere Durchführung des BEM hat jedoch viele Stolpersteine. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es zudem zeit- und kostenintensiv.

Der externe BEM-Beauftragte / BEM-Berater für das betriebliche Eingliederungsmanagement

externer BEM-Beauftragter IBS betriebliches Eingliederungsmanagement
Beim BEM mit IBS ziehen alle an einem Strang.

IBS nimmt Ihnen mit dem externen BEM-Beauftragten viel Arbeit ab. Wir koordinieren und steuern das gesamte BEM-Verfahren in Absprache mit Ihnen (z.B. Vorstand, Personalabteilung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat (Betriebsvereinbarung), Schwerbehindertenbeauftragter, Datenschutzbeauftragten). Wir koordinieren den Bedarf mit externen Trägern (z.B. Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Reha Servicestellen, Ärzte, …). Und führen alle notwendigen Gespräche und Verhandlungen. Datenschutzkonform, rechtssicher, zielgerichtet. Auch im Bereich öffentlicher Dienst.

Welche Vorteile entstehen für Ihr Unternehmen mit dem externen BEM-Beauftragten

  • Nutzung von externem Expertenwissen
  • schnelle Zielführung zum BEM-Ergebnis
  • Neutralität und Objektivität
  • dadurch höhere Akzeptanz bei den Arbeitnehmern
  • überschaubare Kosten

Welche Aufgaben hat der externe BEM-Beauftragte

IBS nimmt Ihnen mit dem externen BEM-Beauftragten auf Wunsch alle Aufgaben des BEM-Verfahrens ab. Diese sind insbesondere:

BEM-Faltblatt
BEM-Faltblatt
  • Prüfung der BEM-Anspruchsvoraussetzungen
  • Klärung datenschutzrechtlicher Fragen des BEMs: Informationsfluss, Informationen in der Personalakte
  • Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer
  • Führen eines BEM-Informationsgespräches vor dem eigentlichen BEM: datenschutzgerechte Dokumention und Aufbewahrung
  • Anlegen und Führen einer BEM-Akte
  • Führen der individuellen BEM-Gespräche, Fallbesprechung auch während einer Krankheit
  • gemeinsame Entwicklung von Möglichkeiten zur Erreichung des BEM-Ziels: Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit, Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes
  • Integration weiterer Beteiligter bei Bedarf
    • betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat)
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Betriebsarzt, Werksarzt
    • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • Sicherstellung des Datenschutzes unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
    • Rehabilitationsträger: Unfallversicherungsträger (UVT), gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
    • gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger
    • Unfallversicherungsträger durch Einzelfallberatung
    • Integrationsamt
  • Klärung der Kostenübernahme
  • Umsetzung, Durchführung, Begleitung der Maßnahme
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme
  • datenschutzgerechte Aktenvernichtung, Löschung personenbezogener Daten

Typische Ergebnisse des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Überwindung aktueller Arbeitsunfähigkeit
  • Reduzierung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Betriebliche Wiedereingliederung
  • Anpassung an einen leistungsgerechten Arbeitsplatz
  • Aufgabenveränderung
  • Zuordnung zu anderen Arbeitsaufgaben
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Optimierung des arbeitsplatzbezogenen Betriebsablaufs
  • Erkenntnisse für den technischen Arbeitsschutz

BEM-Beauftragter, BEM-Verantwortlicher/Fallmanager und BEM-Berater

Teilweise wird zwischen BEM-Beauftragtem, BEM-Verantwortlichem und BEM-Berater unterschieden. Während der BEM-Beauftragte das BEM-Verfahren steuert und kontrolliert (deshalb auch BEM-Koordinator genannt), ohne jedoch die BEM-Gespräche durchzuführen, führt der BEM-Verantwortliche (auch Fallmanager genannt) die BEM-Gespräche. Eine solche Unterscheidung ist nicht nur irreführend sondern verbraucht bei ihrer Durchführung auch unnötig Ressourcen. IBS unterscheidet demnach auch nicht zwischen BEM-Beauftragten und BEM-Verantwortlichen. Vielmehr ist aus unserer Sicht der BEM-Beauftragte auch Träger der Aufgaben des BEM-Verantwortlichen. Der BEM-Berater wird beratend im Rahmen des BEM tätig, er ist weder BEM-Beauftragter noch BEM-Verantwortlicher.

Was das BEM nicht ist

Nur durch eine ordnungsgemäße Durchführung des BEM kommt der Arbeitgeber seiner Rechtspflicht nach. Hierzu ist es wichtig, das BEM nicht mit anderen Maßnahmen zu verwechseln, die ebenfalls in Verbindung zur Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers stehen können. Das BEM ist insbesondere kein Krankenrückkehrgespräch, keine Maßnahme der Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX (§ 84 Abs. 1 SGB IX a.F.) und auch keine stufenweise Wiedereingliederung gem. § 74 SGB V (Hamburger Modell).

BEM-Kontakt

Möchten auch Sie die Vorteile eines externen BEM-Beauftragten nutzen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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