Psychische Belastungen und deren Benennung in der Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastungen und Stress sind in nahezu allen Arbeitsbereichen ein zunehmend wichtiges Thema und stellen auch eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung dar. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 die psychischen Belastungen ausdrücklich in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG aufgenommen. Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fragen im Rahmen ihrer Begehungen verstärkt nach der Berücksichtigung von psychischen Belastungen und fordern deren Einbindung in die Gefährdungsbeurteilungen.
Je nach Betriebsgröße, Tätigkeitsbereich und Organisationsstruktur bieten sich verschiedene Analysemethoden zur Ermittlung der psychischen Belastungen an. Dafür stehen verschiedene Checklisten und Muster zur Verfügung. Checklisten und standardisierte Muster helfen jedoch nicht, denn wichtig ist die Auswahl des für Sie geeigneten Analysetools, die korrekte Durchführung der gewählten Methode und eine objektive und nachvollziehbare Beurteilung der gewonnenen Ergebnisse, um anschließend geeignete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Der gesamte Prozess erfordert in hohem Maße methodisches Vorgehen und die Berücksichtigung verschiedenster Rahmenbedingungen.
Beispiel Mitarbeiterbefragung: Schriftliche Befragungen führen nur zu ausreichender Resonanz und auswertbaren Ergebnissen, wenn die Fragen auf Ihren Betrieb und Ihre Zielgruppe abgestimmt sind und diese von allen Beschäftigten verstanden werden. Außerdem antworten Beschäftigte nur ehrlich, wenn sie sich darauf verlassen können, dass für alle Schritte der Befragung und Auswertung der Datenschutz gewährleistet ist. Wichtig ist hierbei eine umfassende Aufklärung und Information der Beschäftigten vor Beginn der Befragung und eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat.

Unsere Leistungen im Bereich psychischer Belastungen
- primäre Bedarfsanalyse und individuell abgestimmtes Durchführungskonzept
- Ermittlung der für Ihren Betrieb geeigneten Untersuchungsmethoden
- Ermittlung und Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange
- Erstellung geeigneter Fragebögen
- Unterstützung bei der Durchführung und Auswertung der Befragung
- Konzeption und Moderation von Workshops
- Durchführung von Experteninterviews
- Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen
- Unterstützung bei der Wirksamkeitskontrolle
- Dokumentation für die Aufsichtsbehörden
Mit unseren Experten für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit vertretbarem Aufwand die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich psychischer Belastungen und deren Benennung in der Gefährdungsbeurteilung.
Gerne senden wir Ihnen unseren Infoflyer oder vereinbaren einen unverbindlichen Informationstermin, Anruf genügt (0631.36696-07).